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Beitrag vom 07.03.2015
Ausschreibung des Kunstpreises durch die Kommunalen Galerien Tempelhof-Schöneberg. Einsendeschluss 29. Mai 2015
AVIVA-Redaktion
Zum 13. Mal wird am 27. August 2015 der Kunstpreis des HAUS am KLEISTPARK an eine/n in Berlin-Brandenburg tätige/n Künstler/in verliehen. Das Thema: "Autopoiesis". Die Auszeichnung ist verbunden...
... mit 5.000 Euro Preisgeld und einer Werkausstellung vom 29.08. bis zum 04.10. 2015.
Die kommunalen Galerien Tempelhof-Schöneberg loben den Kunstpreis des HAUS am KLEISTPARK zum Thema Autopoiesis aus. In diesem Jahr wird erstmalig nur ein Preis vergeben, der mit 5.000 Euro dotiert ist Die Preisverleihung findet am Donnerstag, dem 27. August 2015 um 19 Uhr im Rahmen der Ausstellungseröffnung "Autopoiesis" im HAUS am KLEISTPARK statt.
Das Thema
"Autopoiesis" bezeichnet den Prozess der Selbsterschaffung und -erhaltung eines Systems. ("Autopoiesis" von altgriechisch autos "selbst" und poiein "schaffen, bauen".)
Hierzu gehören wesentlich Reflexivität und die Fähigkeit, sich selbst wandeln und erneuern zu können.
Der Begriff kann auf das System des menschlichen Lebens interpretiert, aber auch auf den Kontext der Kunst bezogen werden. Das Thema bietet vielfältige Möglichkeiten der künstlerischen Umsetzung.
Teilnahmebedingungen und Preisgeld
Teilnahmeberechtigt sind alle Künstler/innen aus Berlin und Brandenburg. Da die Ausschreibung Teil der kommunalen Künstler/innenförderung ist, richtet sie sich ausschließlich an professionell arbeitende Künstler/innen.
Freie Wahl besteht hinsichtlich der künstlerischen Medien und Darstellungen. Zum Wettbewerb zugelassen sind klassische und neue künstlerische Medien (wie Malerei, Grafik, Skulptur, Fotografie, Video, Neue Medien, Installation, Konzeptkunst).
Preisträger/innen der letzten vier Jahre sind von der Teilnahme am Kunstpreis ausgeschlossen.
Jury und Einsendung
Die Wahl der Preisträger/innen wird durch eine unabhängige Fachjury unter dem Vorsitz von Dr. Eckhart J. Gillen getroffen, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Berücksichtigung finden nur den Ausschreibungskriterien entsprechende und fristgerecht eingereichte Beiträge. Das Auswahlverfahren findet zweistufig statt.
Stufe 1 – Bewerbung
Zur Vorjury sind Unterlagen (keine Originale) einzusenden, die den auszustellenden Beitrag aussagefähig wiedergeben. Bitte bewerben Sie sich mit Fotos, Ausdrucken, Fotokopien oder Skizzen nicht größer als Din A 4.
Nicht zugelassen als Bewerbungsdokumente sind Dias und CDs. Ausschließlich Videokünstler/innen sind berechtigt, ihre Filme auf DVD einzureichen. Ausstellungskataloge
Bitte bedenken Sie beim Zusammenstellen Ihrer Bewerbungsunterlagen, dass sich die Jury in einem überschaubaren Zeitraum ein Bild machen möchte von der Qualität und Kontinuität der bisherigen Arbeit des Bewerbers/der Bewerberin, dem eingereichten Konzept sowie dem Potential der Umsetzung.
Einzureichen sind:
I. 3 bis 5 Fotos sowie eine kurze Erläuterung über Intention und Konzept der für die Einreichung zum Kunstpreis vorgesehenen künstlerischen Arbeit (max. 1 DIN A4
Seite).
Die Beteiligung am Wettbewerb darf nur mit einem Werk (auch mehrteilig) erfolgen, das im Fall einer Prämierung bzw. Ausstellungsbeteiligung verfügbar ist.
Technik, Maße, Entstehungsjahr der Werke, sowie Gewichte bei Skulpturen sollen auf den Fotos bzw. den eingereichten Unterlagen eindeutig vermerkt sein.
II. Künstler/innen Vita(max. 1 DIN A4 Seite)
III. 3 bis 5 Fotos aus dem bisherigen künstlerischen Oeuvre.
Eine nicht vollständige Einreichung führt zum Ausschluss vom Wettbewerb.
Der Fachbereich Kunst, Kultur und Museen verpflichtet sich, die eingereichten Unterlagen der 1. Stufe mit größter Sorgfalt zu behandeln. Für Beschädigung oder Verlust durch Fremdeinwirkung (auch auf dem Postweg) wird keine Haftung übernommen. Die Bewerber/innen erklären sich damit einverstanden, dass im Falle einer Zusage die Veröffentlichung der eingereichten Abbildungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung zum Kunstpreis frei ist.
Gebeten wird um Abgabe der Beiträge mit eindeutiger Beschriftung: Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse. Die Rücksendung Ihrer Unterlagen Stufe 1 erfolgt nur, wenn Sie einen beschrifteten Rückumschlag beigelegt haben. Die Frankierung wird übernommen.
Zusagen/Absagen
Zusagen für eine Teilnahme an der Ausstellung werden nach der Tagung der Vorjury bis zum 12. Juni 2015 auf der Website des Veranstalters veröffentlicht, die Ausgewählten werden zudem telefonisch oder per Mail informiert. Absagen erfolgen mit der Rücksendung der Bewerbungsunterlagen.
Stufe 2 - Informationen für Nominierte
Zur Hauptjury im August sind von den ausgewählten Künstler/innen die entsprechenden Originalarbeiten einzureichen. Aus diesem Kreis wählt die Jury den/die Preisträger/in aus.
Die Einlieferung der Originale ist für Mittwoch, den 19.8.2015 ganztags geplant. Einlieferung und Abholung erfolgt durch die Bewerber/innen selbst oder deren Vertreter/innen.
Versicherung/ Wettbewerbsbedingungen
Die Originale sind ab dem Zeitpunkt der Einlieferung und während der Ausstellung im HAUS am KLEISTPARK bis zur Abholung durch die Künstler/innen (bzw. deren Vertreter/innen) über den Fachbereich Kunst, Kultur und Museen versichert. Bei Einlieferung der Originale muss der Versicherungswert, die genaue Größenangabe, Entstehungszeit und Technik angegeben werden.
Mit der Teilnahme an diesem Kunstwettbewerb erkennen die Teilnehmer/innen die Wettbewerbsbedingungen an.
Einsendeschluss und Kontaktdaten
Die Bewerbungen senden Sie bitte ausschließlich per Post bis Freitag, 29. Mai 2015(Stempel Eingangsdatum) an:
HAUS am KLEISTPARK, Kommunale Galerien, Kennwort: Kunstpreis, Grunewaldstr. 6-7, 10823 Berlin
Nähere Infos zu Teilnahmebedingungen und Bewerbungsverfahren erhalten Sie unter: www.hausamkleistpark.de
Die Kommunalen Galerien Tempelhof-Schöneberg sind online unter: www.hausamkleistpark.de
Quelle: HAUS am KLEISTPARK, Kommunale Galerien